FAQ:

Woran erkennt man seriöse Personaldienstleister?

 

Hier wäre zu nennen:

Wie lange ist das Unternehmen schon am Markt.

Besitzt das Unternehmen befristete oder unbefristete Erlaubnis?

Kann das Unternehmen Unbedenklichbescheinigungen zur Verfügung stellen?

Sind die Beiträge zur Berufsgenossenschaft abgeführt worden?

Hat der Verleiher eine Berufshaftpflicht? 

Das sind die wichtigsten Merkmale, selbst dann, wenn man auch mit einem Dienstleister schon länger zusammen arbeitet.

 

Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen wirken besonders auf die Entleiher?

Da wäre das AÜG-Gesetz, was den rechtlichen Rahmen für den Entleiher regelt und auch den Entleiher (Kunde) in die Pflicht nimmt.
Pflichten hierzu sind: Gleichbehandlung (Equal Treatment), gleiche Bezahlung (Equal Pay), aber auch genaue Tätigkeiten zu definieren und aufzuzeichnen. Arbeitssicherheit ist ebenfalls ein sehr wichtiger Aspekt, wie auch Informationspflicht über die Tätigkeit.
Hier haben Leihkräfte ein Auskunftsanspruch auch gegenüber dem Entleiher (Kunde).

 

Vertragsart bei der Entleihung

Verträge zwischen Entleih- und Verleihunternehmen sind Dienstleistungsverträge. Dies bedeutet, dass der Entleiher den Verleiher oder den Leiharbeitnehmer nicht auf mangelhafte Ausführung der Arbeit haftbar machen kann. Der Leiharbeitnehmer ist hier gleichgestellt, wie die im Unternehmen beschäftigten Personen.  

Einzig Haftbar wäre das sogenannte "Auswahlverschulden". Dieser Fall würde dann eintretenen, wenn ein Entleiher die Anforderungen spezifiziert jedoch nicht erhalten hat. Beispiel: " Kaufmännische Ausbildung muss vorhanden sein, jedoch hat der Verleiher eine nicht ausgebildete kaufmännische Kraft dem Entleiher zur Verfügung gestellt", ohne den Entleiher vorher darüber zu informieren und somit unwissentlich seitens des Entleihers.

 

Ist der Entleiher Auskunftspflichtige gegenüber Verleiher und Leiharbeitskraft?

 

Eindeutig ja! Der Entleiher ist auskunftpflichtig über alle arbeitsrelevanten Tätigkeiten, die von den entliehenen Leihkräfte verrichtet werden. Dazu zählen auch Branche und angewandte Tarifverträge.

 

 

Es gibt sicherlich noch viele Fragen, die Sie beschäftigen. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail und wir Antworten Ihnen gerne. Sie können natürlich auch das Telefon benutzen, um die Informationen noch schneller abrufen zu können. 

 

Kontakt:

SternZeit

Personaldienstleister

Klaus Stern

Am Wall 18

Tel.: 08702 / 1703

Fax: 08702 / 3618

info@stern-zeit.com